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Kaminfeger

Gasheizung

Kontrolle und Reinigung

Gasfeuerungsanlagen sind jährlich einmal (raumluftunabhängige Aggregate alle zwei Jahre) durch den Kaminfeger zu kontrollieren (Ziffer 3.1.4 der KFP-Weisung „Reinigung von Feuerungsanlagen"). Eine Reinigung ist nur vorzunehmen, wenn dies notwendig ist.

Die Kontrolle durch den Kaminfeger beinhaltet eine Überprüfung der gesamten Feuerungsanlage inklusive Abgasanlage bezüglich Brandsicherheit.

Unfälle (auch mit Todesfolge) zeigen, dass solche Kontrollen sinnvoll und notwendig sind. Immer wieder kommt es vor, dass Kamine oder Abgasleitungen durch Fremdeinwirkung von aussen verstopft werden. Die Kontrolltätigkeit des Kaminfegers ist deshalb eine Dienstleistung im Interesse der Personen- und Brandsicherheit.

Die Kontrolle durch den Kaminfeger umfasst

  • die Feststellung des Verschmutzungsgrades und des allgemeinen Zustandes des Aggregates;
  • die Überprüfung der Abgasanlage (Rauchrohr und Kamin) hinsichtlich Verschmutzung, allgemeinem Zustand, Querschnittsveränderungen und Austritt von Abgasen;
  • die Prüfung des Flammenbildes;
  • die visuelle Überprüfung der gesamten Feuerungsanlage inkl. Gaszuleitung im
    Aufstellungsraum auf Korrosion;
  • die Entwässerung bei Kondensationsgeräten (Siphon, Neutralisationsbox) und die
    umweltgerechte Entsorgung der Rückstände;
  • die Überprüfung des Siphons bei Kondensationsgeräten hinsichtlich Austrocknen der Sperrfl üssigkeit;
  • die Gewährleistung der Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft) nach den „Gasleitsätzen" und den „Richtlinien für den Bau und Betrieb von Gasfeuerungen" des SVGW.

Die Verrichtungen des Kaminfegers werden im Rapport „Gasfeuerungs-Kontrolle beziehungsweise Reinigung" des Kaminfegermeister-Verbandes des Kantons Zürich im Gebäudekontrollheft eingetragen.